Schutz des Touristen
Unser größter Wunsch ist es, Sie in unserer Provinz begrüßen zu können und Ihnen qualitativ hohe touristische Dienstleistungen zu bieten, die der Schönheit dieses Territoriums würdig sind. Sollte es dennoch zu Missständen oder bedauerlichen Vorkommnissen kommen, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen, wir können Ihnen sicherlich helfen.
Diese Stelle richtet sich an all die, die eine Reklamation wegen Missständen einreichen möchten, die sich auf folgende Punkte beziehen:
- Die Qualität und die Ausstattung der Unterkünfte, durch die die Klassifizierung bestimmt wird;
- Die Preise der Dienstleistungen und die Charakteristiken aller Unterkunftsarten des Territoriums der Provinz;
- Die Reisebüros und gemeinnützige Reiseaktivitäten.
Die Restaurants sind verpflichtet, zumindest in ihrem Lokal eine gültige Preisliste auszuhängen, auf der die Preise der Gerichte, Getränke und die Kosten für Gedeck und Bedienung angegeben sind. Sollten nachlässige Hygiene des Lokals festgestellt werden können, können Sie das der örtlichen Gesundheitsamt oder der Sondereinheit der Carabinieri gegen Lebensmittelfälschung, melden. Bei Diebstahl ist der Gastwirt nur für die Erstattung haftbar, wenn es sich um ihm zur Verwahrung überlassene Gegenstände handelt.
Touristen Rechtsschutz-Schalter
Im Sitz des Fremdenverkehrsbüros (Via Matteucci, Galleria Gerace 14, Pisa) befindet sich der Touristen Rechtschutz-Schalter:
Via Matteucci, Galleria Gerace 14
56124 Pisa
fax 050 929764 •
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.
Mehrsprachiges, erfahrenes Personal ist dem Touristen bei der Weitergabe einer, durch Missstände entstandenen Reklamation, behilflich.
Das Reklamationsformular kann man im Format Doc oder PDF aus dem Internet herunterladen.
Reklamationsformular
Reklamationsformular
Schlichtungsstelle
Die Handelskammer Pisa hat eine Schlichtungsstelle eingeführt, um wirtschaftliche Streitfragen die zwischen dem Unternehmen und den Verbrauchern-Touristen entstehen können, zu lösen und somit lange und kostspielige Rechtsverfahren zu vermeiden. Das Verfahren kann direkt in der Webside der Handelskammer eingeleitet werden.
Darüber hinaus können sich die Touristen direkt an die Verbraucherschutz-Organisationen der Provinz Pisa wenden, die im folgenden File aufgeführt werden:









Schutz des Touristen

